Die Behörde kann noch immer nicht einfach vortragen, sie hätte ein Fax nicht erhalten!

Durch Beschluss vom 02.01.2025 hat das Sozialgericht Hamburg abermals bestätigt, dass es für die Behörde nicht ausreichend ist, einfach zu behaupten, dass ein Fax nicht bei der Behörde eingegangen sei. Insoweit hat das Gericht in seiner Entscheidung auf die bereits im Jahre 2020 durch die Anwaltskanzlei Audörsch erstrittene Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg (s.u.) Bezug genommen. Lesen Sie den vollständigen Beschluss des Sozialgerichts vom 02.01.2025:

westkuestenanwalt.wordpress.com/…/sg-hh.v.02.01.25.s17as1734.22.pdf

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