Monatsarchiv: März 2017

Für Haushalte mit einer Größe von über sechs Personen sind die Mietkosten gemäß der Wohngeldtabelle zzgl. 10% in Nordfriesland zu übernehmen!

In einer aktuellen Entscheidung, die durch die Anwaltskanzlei Audörsch erstritten wurde, hat das Sozialgericht in Schleswig mit einer ausführlichen Begründung am 02.03.2017 entschieden, dass für einen Acht-Personen-Haushalt die Mietwerte gemäß der Wohngeldtabelle (§ 12) erhöht um 10% vom Kreis Nordfriesland … Weiterlesen

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Die Ermittlung der Mietobergrenze in Nordfriesland war nicht schlüssig, also ist die Miete gemäß der Wohngeldtabelle zzgl. 10% zu gewähren.

Abermals wurde durch das Sozialgericht in Schleswig bestätigt, dass die für das Kreisgebiet ermittelten Werte zur Höhe der Mietkosten nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stehen. Da diese Werte auch zuletzt zum 01.04.2016, d.h. vor einem Jahr, von … Weiterlesen

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Keine Aussetzung der Vollziehung – Leistungsträger muss vorläufig zahlen!

Ein Leistungsträger gemäß SGB II (Hartz IV) wurde von dem Sozialgericht in Schleswig einstweilen zur Übernahme der Umzugskosten verpflichtet (siehe unten).  Der Leistungsträger hatte daraufhin beantragt, die Vollstreckung aus dem Beschluss auszusetzen, d.h. der Leistungsträger wollte erreichen, den Beschluss zunächst … Weiterlesen

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