In einer aktuellen Entscheidung, die durch die Anwaltskanzlei Audörsch erstritten wurde, hat das Sozialgericht in Schleswig mit einer ausführlichen Begründung am 02.03.2017 entschieden, dass für einen Acht-Personen-Haushalt die Mietwerte gemäß der Wohngeldtabelle (§ 12) erhöht um 10% vom Kreis Nordfriesland einstweilen zu übernehmen sind, da auch das aktuelle Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenze des Kreises keine Feststellungen zu Haushalten enthält, die über sechs Personen hinausgehen.
Lesen Sie hier hier den vollständigen Beschluss des Sozialgerichts in Schleswig vom 02.03.2017.