Monatsarchiv: Februar 2021

Wenn die Behörde zu spät tätig wird….

Das Sozialgericht in Schleswig hat durch Urteil vom 02.02.2021 (S 1 AS 111/17) entschieden, dass es für den Fristbeginn der Jahresfrist gemäß § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X „vorrangig auf den Standpunkt der Behörde“ ankommt, „so dass die … Weiterlesen

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