Die Gerichte handeln zum Teil willkürlich, um der Anwaltschaft nicht die tatsächlichen Gebühren zuzusprechen!

So hat auch jüngst das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es willkürlich ist, wenn zwei nicht zusammenhängende Verfahren im Rahmen der Kostengrundentscheidung zusammen gefasst werden und jeweils nur 50% der Kosten zugesprochen wurden. Demnach setzt die anwaltliche Kontrolle im Sinne einer sog. „5. Gewalt“  zur Kontrolle des Rechtsstaates im Hinblick auf Art. 1 Abs. 3 GG  nicht nur bei den Interessen von bedürftigen Menschen an, sondern setzt sich in „eigener Sache“ fort.

Lesen Sie hier die vollständige Begründung des Beschlusses (1 BvR 349/26) des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2026.

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