Monatsarchiv: Juli 2019

Ein Aufhebungsbescheid auch gem. SGB II (Hartz IV) ist rechtswidrig, wenn die Behörde (z.B. Jobcenter) seit über einem Jahr von den Tatsachen, die die Rücknahme rechtfertigen, Kenntnis hat.

Durch Gerichtsbescheid vom 02.07.2019 des Sozialgerichts Schleswig, welcher durch die Anwaltskanlzei Audörsch erstritten wurde,  wurde eine Entscheidung zur Jahresfrist gem. § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X getroffen und Folgendes ausgeführt: „Für den Beginn der Jahresfrist ist die bestimmte … Weiterlesen

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