-
Aktuelle Beiträge
- Welches Jobcenter ist zuständig (§ 36 Abs. 2 SGB II), wenn es eine Wohnsitzauflage gem. § 12a AufenthG gibt, jedoch eine Person sich in einem anderen Bundesland aufhält?
- Die Gerichte handeln zum Teil willkürlich, um der Anwaltschaft nicht die tatsächlichen Gebühren zuzusprechen!
- Ob eine sozialrechtlich fehlerhafte Abrechnung zugleich strafbar ist, lässt sich häufig erst nach genauer Prüfung des zugrunde liegenden Sozialrechts beurteilen.
- Soweit eine Sofortvollzugsanordnung auf die „bloße Aneinanderreihung von Textbausteinen“ hindeutet, so wird dieses den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
- Auch Bestandskraft eines Bescheides muss einem Anordnungsanspruch bzw. -grund für eine Eilentscheidung nicht entgegenstehen.
Neueste Kommentare
Kara Kitchen bei SGB II (Hartz IV) Zahlung in… Archiv
- September 2026
- August 2026
- März 2026
- Februar 2026
- März 2025
- Januar 2025
- September 2024
- November 2023
- Januar 2023
- Juli 2022
- August 2021
- Mai 2021
- Februar 2021
- November 2020
- Oktober 2020
- März 2020
- November 2019
- Oktober 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Januar 2019
- November 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- November 2017
- Oktober 2017
- Juli 2017
- Mai 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- November 2016
- Oktober 2016
- Mai 2016
- April 2016
- Januar 2016
Kategorien
Meta
-
Aktuelle Beiträge
- Welches Jobcenter ist zuständig (§ 36 Abs. 2 SGB II), wenn es eine Wohnsitzauflage gem. § 12a AufenthG gibt, jedoch eine Person sich in einem anderen Bundesland aufhält?
- Die Gerichte handeln zum Teil willkürlich, um der Anwaltschaft nicht die tatsächlichen Gebühren zuzusprechen!
- Ob eine sozialrechtlich fehlerhafte Abrechnung zugleich strafbar ist, lässt sich häufig erst nach genauer Prüfung des zugrunde liegenden Sozialrechts beurteilen.
- Soweit eine Sofortvollzugsanordnung auf die „bloße Aneinanderreihung von Textbausteinen“ hindeutet, so wird dieses den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
- Auch Bestandskraft eines Bescheides muss einem Anordnungsanspruch bzw. -grund für eine Eilentscheidung nicht entgegenstehen.
Neueste Kommentare
Kara Kitchen bei SGB II (Hartz IV) Zahlung in… Archiv
- September 2026
- August 2026
- März 2026
- Februar 2026
- März 2025
- Januar 2025
- September 2024
- November 2023
- Januar 2023
- Juli 2022
- August 2021
- Mai 2021
- Februar 2021
- November 2020
- Oktober 2020
- März 2020
- November 2019
- Oktober 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Januar 2019
- November 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- November 2017
- Oktober 2017
- Juli 2017
- Mai 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- November 2016
- Oktober 2016
- Mai 2016
- April 2016
- Januar 2016
Kategorien
Meta
Monthly Archives: Oktober 2016
Hartz IV Miethöhe (Kosten der Unterkunft) in Nordfriesland
Am 13.05.2016 hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in fünf Entscheidungen festgestellt, dass der Kreis Nordfriesland wohl nicht bis 2011 (und wohl auch darüber hinaus) über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Höhe der Kosten der Unterkunft im Sinne der Rechtsprechung des … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Hinterlasse einen Kommentar
Auch wenn eine (Sexual-)Partnerschaft vorliegen sollte, so reicht dieses für die Annahme einer Einstandsgemeinschaft nicht aus.
Am 19.09.2016 hat das Sozialgericht Hamburg in einem gerichtlichen Eilverfahren, welches von der Anwaltskanzlei erfolgreich geführt wurde, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hergestellt, da das Jobcenter Hamburg weitere Anhaltspunkte, die für das Vorliegen einer Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft sprechen könnten, nicht … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Hinterlasse einen Kommentar