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Aktuelle Beiträge
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
- „Was lange währt, wird endlich gut …“ Das LSG Hamburg verplichtete das Jobcenter Hamburg am 27.02.2020 über einen Überprüfungsantrag vom 16.12.2010 zu entscheiden.
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Tagesarchiv: 17. Oktober 2016
Auch wenn eine (Sexual-)Partnerschaft vorliegen sollte, so reicht dieses für die Annahme einer Einstandsgemeinschaft nicht aus.
Am 19.09.2016 hat das Sozialgericht Hamburg in einem gerichtlichen Eilverfahren, welches von der Anwaltskanzlei erfolgreich geführt wurde, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hergestellt, da das Jobcenter Hamburg weitere Anhaltspunkte, die für das Vorliegen einer Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft sprechen könnten, nicht … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
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