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Aktuelle Beiträge
- Wenn die Behörde zu spät tätig wird….
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
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Monatsarchiv: Oktober 2017
Mehrbedarf gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II
Am 25.10.2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass auch Reparaturen von Brillen, da es sich um die Reparatur von therapeutischen Geräten handelt, als Mehrbedarf nach dem SGB II anerkannt werden können. Lesen Sie hier (Az. B 14 AS 4/17 R, Urteil … Weiterlesen
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Wenn Gutscheine nach dem SGB II ausgehändigt werden, ist dieses grdsl. keine Erfüllung statt der Geldleistung.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte am 12.10.2017 zu entscheiden, ob auch nach der Aushändigung von Gutscheinen ein weiterer Auszahlungsanspruch aufgrund des urspünglichen Bewilligungsbescheides bestand. Diese Frage hat das BSG bejaht. Lesen Sie hier (B 4 AS 34.16 R) den vollständigen Terminsbericht … Weiterlesen
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