Das Bundessozialgericht (BSG) hatte am 12.10.2017 zu entscheiden, ob auch nach der Aushändigung von Gutscheinen ein weiterer Auszahlungsanspruch aufgrund des urspünglichen Bewilligungsbescheides bestand. Diese Frage hat das BSG bejaht. Lesen Sie hier (B 4 AS 34.16 R) den vollständigen Terminsbericht des Bundessozialgerichts.
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- Durch ein aktuelles Urteil vom 04.05.2021 (nicht rechtskräftig), welches ebenfalls durch die Anwaltskanzlei Audörsch erstritten wurde, hat das Sozialgericht Schleswig abermals klargestellt, dass der Kreis Nordfriesland nicht über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der sog. Mietobergrenze für Leistungebezieher*innen (SGB XII, SGB II [Hartz 4]) verfügt, jedoch wurde nunmehr auch die schlüssige Vergleichsraumbildung in Frage gestellt.
- Das Sozialgericht Schleswig hat aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit der Anwaltskanzlei Audörsch durch Gerichtsbescheid vom 10.05.2021 (S 33 AS 349/20 – nicht rechtskräftig) festgestellt, dass es sich bei dem Verkauferlös durch die Veräußerung eines gesamten Unternehmens nicht um Einkommen, sondern um Vermögen handelt.
- Auch die zusätzlichen Gebühren eines auswärtigen Rechtsanwalts können u.a. aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen der Mandantschaft und dem Rechtsanwalt erstattungsfähig sein.
- Im Rahmen der Kostenfestsetzung für ein sozialgerichtliches Verfahren hat grundsätzlich ein Abzug von der Terminsgebühr wegen vermeintlich nicht verfahrensfördernder Handlungen zu unterbleiben.
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