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Aktuelle Beiträge
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
- „Was lange währt, wird endlich gut …“ Das LSG Hamburg verplichtete das Jobcenter Hamburg am 27.02.2020 über einen Überprüfungsantrag vom 16.12.2010 zu entscheiden.
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Monatsarchiv: November 2020
Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
Zwar soll das Bundessozialgericht am 17.09.2020 (B 4 AS 13/20 R) die Rechtsfrage zum Entstehen der fiktiven Terminsgebühr nach angenommenen Anerkenntnis entschieden haben, jedoch ist der Tenor der Entscheidung bisher nicht bekannt. Ungeachtet dessen hat das Sozialgericht in Schleswig am … Weiterlesen
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Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
In einem am 23.10.2020 verkündeten und am 04.11.2020 zugestellten Urteil hat sich das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (L 3 AS 116/17) in einem begrüßenswerten Urteil mit der Frage auseinandersetzt, ob und wie einerseits eine sog. (Miet-)Kostensenkungsaufforderung aus dem Jahre 2005 noch im … Weiterlesen
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Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
In der Kreistagssitzung am 06.11.2020 des Kreises Nordfriesland hat der Kreistag darüber abgestimmt, dass die Mietobergrenzen zum 01.01.2021 angehoben werden. Sehen Sie hier die erste Seite der Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 126/2020). Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden … Weiterlesen
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