Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.

In der Kreistagssitzung am 06.11.2020 des Kreises Nordfriesland hat der Kreistag darüber abgestimmt, dass die Mietobergrenzen zum 01.01.2021 angehoben werden. Sehen Sie hier die erste Seite der Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 126/2020). Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.

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