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Aktuelle Beiträge
- Wenn die Behörde zu spät tätig wird….
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
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Monatsarchiv: Juni 2019
Kosten der Unterkunft (Miethöhe) in Nordfriesland gem. SGB XII / II (Hartz IV) ab dem 01.07.2019
Der Kreistag des Landkreises Nordfriesland hat in seiner Sitzung am 21.06.2019 die sog. Mietobergrenzen (Kosten der Unterkunft) gem. der nachfolgenden Beschlussvorlage leicht erhöht, jedoch hält die Anwaltskanzlei Audörsch auch dann die Mietobergrenzen für nicht vereinbar mit den Vorgaben des Bundessozialgerichts. … Weiterlesen
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Kostenübernahme für die anwaltliche Tätigkeit im Widerspruchsverfahren wegen Heizstrom
Die Anwaltskanzlei Audörsch war im Widerspruchsverfahren für die Mandantschaft erfolgreich tätig, so dass der nicht berücksichtigte Strom für den Betrieb der Heizungstherme der Mandantschaft nachträglich übernommen wurde. Jedoch wollte der Landkreis Nordfriesland nicht die anwaltlichen Gebühren für diese erfolgreiche Tätigkeit … Weiterlesen
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