Monatsarchiv: Januar 2019

Auch für Behörden gelten Fristen!

Wenn die 3-Monatsfrist zur Entscheidung über einen Widerspruch um 10 Stunden verstrichen war (§ 88 Abs. 2 SGG) und dann eine Untätigkeitsklage erhoben wurde, hat der Beklagte auch dann die Kosten für das Klagverfahren zu tragen, wenn kurz danach (weitere … Weiterlesen

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