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- Die Gerichte handeln zum Teil willkürlich, um der Anwaltschaft nicht die tatsächlichen Gebühren zuzusprechen!
- Ob eine sozialrechtlich fehlerhafte Abrechnung zugleich strafbar ist, lässt sich häufig erst nach genauer Prüfung des zugrunde liegenden Sozialrechts beurteilen.
- Soweit eine Sofortvollzugsanordnung auf die „bloße Aneinanderreihung von Textbausteinen“ hindeutet, so wird dieses den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
- Auch Bestandskraft eines Bescheides muss einem Anordnungsanspruch bzw. -grund für eine Eilentscheidung nicht entgegenstehen.
- Formfehler mit großer Wirkung: Verspätetet abgesetztes Urteil ist angreifbar, wenn die „Fünf-Monats-Frist“ überschritten ist!
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Kara Kitchen bei SGB II (Hartz IV) Zahlung in… Archiv
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Die Gerichte handeln zum Teil willkürlich, um der Anwaltschaft nicht die tatsächlichen Gebühren zuzusprechen!
So hat auch jüngst das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es willkürlich ist, wenn zwei nicht zusammenhängende Verfahren im Rahmen der Kostengrundentscheidung zusammen gefasst werden und jeweils nur 50% der Kosten zugesprochen wurden. Demnach setzt die anwaltliche Kontrolle im Sinne einer sog. … Weiterlesen
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Ob eine sozialrechtlich fehlerhafte Abrechnung zugleich strafbar ist, lässt sich häufig erst nach genauer Prüfung des zugrunde liegenden Sozialrechts beurteilen.
Der BGH hat mit Beschluss vom 27.05.2025 – 6 StR 294/24 – die Verurteilung eines Pflegedienstbetreibers wegen Abrechnungsbetruges bestätigt. Obwohl die Pflegeleistungen tatsächlich erbracht worden waren, fehlte zeitweise die vorgeschriebene verantwortliche Pflegefachkraft, sodass nach den maßgeblichen sozialrechtlichen und vertraglichen Vorgaben … Weiterlesen
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Soweit eine Sofortvollzugsanordnung auf die „bloße Aneinanderreihung von Textbausteinen“ hindeutet, so wird dieses den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
Vorliegend hatte das Jobcenter das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft angenommen und von einer weiteren Person, die keine Leistungen gem. SGB II bezieht, Auskünfte erbeten. Gleichzeitig wurde im falle der Nichtauskunftserteilung die Verhängung eines Zwangsgeldes angedroht und der Sofortvollzug angehordnet, d.h. die … Weiterlesen
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Auch Bestandskraft eines Bescheides muss einem Anordnungsanspruch bzw. -grund für eine Eilentscheidung nicht entgegenstehen.
In einem durch die Anwaltskanzlei Audörsch erstrittenen Beschluss hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht der Beschwerde teilweise abgeholfen, nachdem der Mandantschaft Leistungen wegen vermeintlicher „Nichterreichbarkeit“ gem. § 66 Abs. 1 SGB I Leistungen entzogen wurden. Lesen Sie hier den vollständigen Beschluss des … Weiterlesen
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