SGB II (Hartz IV) Zahlung in Nordfriesland

Nach dem der zuständige Leistungsträger (Kreis Nordfriesland) nach mehrfachen Aufforderungen durch die Anwaltskanzlei Audörsch eine gerichtliche Entscheidung nicht vollständig umgesetzt hatte, wurde auf Antrag der Kanzlei nunmehr ein Zwangsgeld bis zu € 1000,00 von dem Sozialgericht in Schleswig angedroht, sofern die Leistungen nicht vollständig bis zum 04.01.2016 an die Mandantin ausgekehrt wurden. Az.: S 16 AS 288/15 ER vom 30.12.2015.pdf

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Eine Antwort zu SGB II (Hartz IV) Zahlung in Nordfriesland

  1. Kara Kitchen schreibt:

    Great read thaanks

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