-
Aktuelle Beiträge
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
- „Was lange währt, wird endlich gut …“ Das LSG Hamburg verplichtete das Jobcenter Hamburg am 27.02.2020 über einen Überprüfungsantrag vom 16.12.2010 zu entscheiden.
Neueste Kommentare
Archiv
Kategorien
Meta
Tagesarchiv: 17. Oktober 2017
Wenn Gutscheine nach dem SGB II ausgehändigt werden, ist dieses grdsl. keine Erfüllung statt der Geldleistung.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte am 12.10.2017 zu entscheiden, ob auch nach der Aushändigung von Gutscheinen ein weiterer Auszahlungsanspruch aufgrund des urspünglichen Bewilligungsbescheides bestand. Diese Frage hat das BSG bejaht. Lesen Sie hier (B 4 AS 34.16 R) den vollständigen Terminsbericht … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Kommentar hinterlassen