-
Aktuelle Beiträge
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
- „Was lange währt, wird endlich gut …“ Das LSG Hamburg verplichtete das Jobcenter Hamburg am 27.02.2020 über einen Überprüfungsantrag vom 16.12.2010 zu entscheiden.
Neueste Kommentare
Archiv
Kategorien
Meta
Tagesarchiv: 19. Oktober 2016
Hartz IV Miethöhe (Kosten der Unterkunft) in Nordfriesland
Am 13.05.2016 hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in fünf Entscheidungen festgestellt, dass der Kreis Nordfriesland wohl nicht bis 2011 (und wohl auch darüber hinaus) über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Höhe der Kosten der Unterkunft im Sinne der Rechtsprechung des … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Kommentar hinterlassen