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Aktuelle Beiträge
- Wenn die Behörde zu spät tätig wird….
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
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Tagesarchiv: 16. Juli 2019
Ein Aufhebungsbescheid auch gem. SGB II (Hartz IV) ist rechtswidrig, wenn die Behörde (z.B. Jobcenter) seit über einem Jahr von den Tatsachen, die die Rücknahme rechtfertigen, Kenntnis hat.
Durch Gerichtsbescheid vom 02.07.2019 des Sozialgerichts Schleswig, welcher durch die Anwaltskanlzei Audörsch erstritten wurde, wurde eine Entscheidung zur Jahresfrist gem. § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X getroffen und Folgendes ausgeführt: „Für den Beginn der Jahresfrist ist die bestimmte … Weiterlesen
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