Die Ermittlung der Mietobergrenze in Nordfriesland war nicht schlüssig, also ist die Miete gemäß der Wohngeldtabelle zzgl. 10% zu gewähren.

Abermals wurde durch das Sozialgericht in Schleswig bestätigt, dass die für das Kreisgebiet ermittelten Werte zur Höhe der Mietkosten nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stehen. Da diese Werte auch zuletzt zum 01.04.2016, d.h. vor einem Jahr, von dem Kreis Nordfriesland angepasst wurden und die Mieten ständig steigen, dürften wohl auch die aktuellen Werte einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

Lesen Sie hier die vollständige Entscheidung des Sozialgerichts Schleswig vom 16.02.2017.

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