Kosten der Unterkunft in Nordfriesland II

Zu der unten bereits genannten Entscheidung wurde abermals durch das Sozialgericht in Schleswig in zwei weiteren Urteilen bestätigt, dass die für das Kreisgebiet ermittelten Werte zur Höhe der Mietkosten nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stehen. Da diese Werte auch zuletzt zum 01.04.2016, d.h. vor einem Jahr, von dem Kreis Nordfriesland angepasst wurden und die Mieten ständig steigen, dürften wohl auch die aktuellen Werte einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

Lesen Sie hier die weiteren zwei Entscheidungen ( eins und zwei) des Sozialgerichts Schleswig vom 16.02.2017.

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