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Aktuelle Beiträge
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
- „Was lange währt, wird endlich gut …“ Das LSG Hamburg verplichtete das Jobcenter Hamburg am 27.02.2020 über einen Überprüfungsantrag vom 16.12.2010 zu entscheiden.
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Tagesarchiv: 29. Mai 2017
Erfolgsaussicht bei Kosten der Unterkunft (Miethöhe) in Flensburg
Das Sozialgericht in Schleswig hat dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für ein Eilverfahren bewilligt, obgleich die Stadt Flensburg der Auffassung ist, über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung seiner Mietobergrenze zu verfügen. Denn das Sozialgericht in Schleswig hält die Auffassung der Anwaltskanzlei Audörsch … Weiterlesen
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Vorläufige vs. endgültige Bewilligung (bei Hartz IV)
Das Jobcenter hat in einem Bescheid ausdrücklich zu benennen, dass die Bewilligung vorläufig erfolgt. Wenn diese Klarheit nicht deutlich wird, ist eine Rücknahme nur gemäß § 45 SGB X möglich. Sofern der Sachverhalt für eine solche Rücknahme nicht von der … Weiterlesen
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