Das Jobcenter hat in einem Bescheid ausdrücklich zu benennen, dass die Bewilligung vorläufig erfolgt. Wenn diese Klarheit nicht deutlich wird, ist eine Rücknahme nur gemäß § 45 SGB X möglich. Sofern der Sachverhalt für eine solche Rücknahme nicht von der Behörde ermittelt wurde, geht dieses zu Lasten der Behörde. Unter diesem Gesichtpunkt hatte die von der Anwaltskanzlei Audörsch geführte Klage Erfolg, so dass die Mandantschaft keine € 2.416,90 zurückzahlen musste. Lesen Sie hier: S 39 AS 297/11 das vollständige Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 07.04.2017.
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Aktuelle Beiträge
- Kosten der Unterkunft in Nordfriesland (SGB II – Hartz IV)
- Auch für Erklärungen einer nicht anwaltlich vertretenen Person gilt im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Auslegung das sog. Meistbegünstigungsprinzip.
- Zahnersatz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- (Kein Titel)
- Durch ein aktuelles Urteil vom 04.05.2021 (nicht rechtskräftig), welches ebenfalls durch die Anwaltskanzlei Audörsch erstritten wurde, hat das Sozialgericht Schleswig abermals klargestellt, dass der Kreis Nordfriesland nicht über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der sog. Mietobergrenze für Leistungebezieher*innen (SGB XII, SGB II [Hartz 4]) verfügt, jedoch wurde nunmehr auch die schlüssige Vergleichsraumbildung in Frage gestellt.
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