Die Anwaltskanzlei Audörsch hält verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei in Hamburg, gerade auch im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg, für rechtswidrig.
Insoweit wird auf eine gutachterliche Stellungnahme zur Rechtswidrigkeit der Rechtsgrundlage – erstellt durch die Anwaltskanzlei Audörsch aus dem Jahre 2010 – verwiesen, die Sie hier lesen können.