Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat die Erfolgsaussicht für eine Entschädigungsklage von drei Klägern für eine im Jahre 2014 erhobene Klage bejaht, mit der ein Schadenersatzanspruch in Höhe von gesamt € 6.000,00 (20 Monate der Verzögerung x 3 Kläger x € 100,00) geltend gemacht wurde, und daher den Klägern für die Klage Prozesskostenhilfe bewilligt.
Sehen Sie hier den Beschluss vom 10.05.2017, mit dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.