Entschädigungsklage in Schleswig-Holstein

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat die Erfolgsaussicht für eine Entschädigungsklage von drei Klägern für eine im Jahre 2014 erhobene Klage bejaht, mit der ein Schadenersatzanspruch in Höhe von gesamt € 6.000,00 (20 Monate der Verzögerung x 3 Kläger x € 100,00)  geltend gemacht wurde, und daher den Klägern für die Klage Prozesskostenhilfe bewilligt.

Sehen Sie hier den Beschluss vom 10.05.2017, mit dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s