Das Landessozialgericht Hamburg hat Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer bewilligt. Seit 2011 haben nämlich Menschen, die sehr lange auf eine gerichtliche Entscheidung warten, einen Anspruch auf eine Entschädigung (in der Regel in Höhe von € 100,00 pro Monat der nicht gerechtfertigten Verzögerung). In dem Verfahren wurde im Jahre 2010 eine Klage erhoben, die bis heute (16.05.2017) nicht beschieden wurde. Insoweit wurden wenigstens € 4000,00 (40 Monate einer ungerechtfertigten Verzögerung) für die Mandantschaft geltend gemacht. Diesbezüglich wurde die Erfolgsaussicht bejaht.
Hier sehen Sie den Bewilligungsbeschluss.