Das Sozialzentrum in Nordfriesland (Jobcenter) ist der Auffassung, dass bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mahngebühren bei Erstattungsforderungen das Verwaltungsgericht zuständig wäre. Dieser Auffassung ist das Sozialgericht in Schleswig in einem durch die Anwaltskanzlei Audörsch geführten Verfahren entgegengetreten.
Lesen Sie hier die Gründe des noch nicht rechtskräftigen Beschlusses vom 25.04.2017.