Das Sozialgericht in Hamburg hatte zu entscheiden, ob das Jobcenter die Kosten für das erfolgreiche Eilverfahren der Anwaltskanzlei Audörsch zu tragen hat, jedoch hat das Gericht in seinem Beschluss folgendes klargestellt:
„Es gebietet (…) der Grundsatz der anwaltlichen Vorsicht, den für den Mandanten sichersten Weg zu wählen. Die Beschreitung des Rechtswegs zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage ist daher grundsätzlich ein probates Mittel im Sinne einer sachgemäßen anwaltlichen Vertretung, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bereits eine bloße außergerichtliche Anfrage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet wäre, das von dem Mandanten verfolgte Ziel zu erreichen“, so dass die Anrufung des Gerichts geboten war, ohne dass der Mandantschaft Kosten entstanden sind und die Rückzahlung zunächst nicht erfolgen muss.
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