Erfolgsaussicht bei Kosten der Unterkunft (Miethöhe) in Flensburg

Das Sozialgericht in Schleswig hat dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für ein Eilverfahren bewilligt, obgleich die Stadt Flensburg der Auffassung ist, über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung seiner Mietobergrenze zu verfügen. Denn das Sozialgericht in Schleswig hält die Auffassung der Anwaltskanzlei Audörsch (zumindest) für vertretbar, dass dieses nicht der Fall ist und begründet diese Entscheidung mit der höchst komplexen, eine Vielzahl von Kriterien beinhaltenden ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.  Lesen Sie hier: S 2 AS 87/17 den ganzen Beschluss vom 24.05.2017.

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