Der Freispruch wegen Notwehr (§ 32 StGB) hat auch in der 2. Instanz Bestand.

Aufgrund der erfolgreichen Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Audörsch wurde eine Person wegen einer Notwehrlage am 18.04.2024 freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Auch nach einer ausführlichen Vernehmung des vermeintlich Geschädigten durch den Verteidiger Dirk Audörsch nahm die Staatsanwaltschaft am 07.01.2025 während der Berufungsverhandlung ihre Berufung zurück, so dass das Urteil mit dem Freispruch rechtskräftig wurde. Lesen Sie hier das Urteil der ersten Instanz des Amtsgerichts Hamburg-Altona.

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