Das Cannabisgesetz kann sich auch nachträglich zugunsten Verurteilter auswirken

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich die durch das neue Cannabisgesetz (KCanG) geänderte Rechtslage auch nachträglich zugunsten von Angeklagten und bereits Verurteilten auswirken kann. Im konkreten Fall hob der BGH eine Verurteilung wegen eines Betäubungsmitteldelikts teilweise auf und sprach den Angeklagten in einem Fall frei. Hintergrund war, dass die neue gesetzliche Bewertung von Cannabis im Vergleich zur früheren Rechtslage milder ist und deshalb nach dem Grundsatz des milderen Gesetzes (§ 2 Abs. 3 StGB) anzuwenden war.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte auch in laufenden Revisionsverfahren prüfen müssen, ob sich durch das Cannabisgesetz eine günstigere rechtliche Bewertung ergibt. Dies kann zur Aufhebung von Verurteilungen, zur Herabsetzung von Strafen oder sogar zu Freisprüchen führen. Die Reform wirkt damit nicht nur für zukünftige Verfahren, sondern kann auch bereits anhängige oder noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zugunsten der Betroffenen beeinflussen.

Lesen Sie hier den vollständigen Beschluss des BGH (BGH, Beschluss vom 26.02.2025 – 2 StR 214/24)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar