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Monthly Archives: September 2024
Therapie statt Strafe – die ungeklärte Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse steht einer Zusicherungsverpflichtung nicht entgegen!
Auch das Sozilagericht Kiel hat eine Krankenkasse aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit durch die Anwaltskanzlei Audörsch einstweilen verpflichtet, die Zusicherung für die Kostenübenahme zur Durchführung einer stationären Entwöhnungstherapie zu erteilen. Lesen Sie nachfolgend die vollständige Entscheidung des Sozialgeichts Kiel vom 15.07.2024 … Weiterlesen
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Therapie statt Strafe – Zuständigkeit gem. § 14 SGB IX?
Durch einem weiteren Beschluss des Sozialgerichts Hamburg konnte erfolgreich durch die Anwaltskanzlei Audörsch erstritten werden, dass die Krankenkasse einstweilen verpflichtet wurde, die Kostenübernahme für eine stationäre Entwöhnungsbehandlung zuzusichern. Lesen Sie nachfolgend die vollständige Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg vom 09.05.2024 (s … Weiterlesen
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Therapie statt Strafe oder wer muss die Kosten einer Drogentherapie für § 35 BtMG übernehmen?
Die strafrechtlich versierte Anwaltskanzlei Audörsch verteidigt zwar auch bereits im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), um die Voraussetzungen des § 35 BtMG (Therapie stat Strafe) zu schaffen, jedoch fehlt es oftmals an einer Kostenzusage für die Übernahme der Therapiekosten. Als Fachanwalt für Sozialrecht … Weiterlesen
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Die Anwaltskanzlei Audörsch ist auch vor dem Bundessozialgericht erfolgreich!
Die Anwaltskanzlei Audörsch hatte erfolgreich eine Vielzahl von Verfahren gegen den Kreis Nordfriesland wegen der Höhe der Unterkunftskosten für Sozialleistungsempfänger*innen geführt. Auch die Berufungsverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht waren weitüberwiegend für die Mandatschaft der Kanzlei Audörsch erfolgreich und die Revision … Weiterlesen
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