Die Anwaltskanzlei Audörsch hatte erfolgreich eine Vielzahl von Verfahren gegen den Kreis Nordfriesland wegen der Höhe der Unterkunftskosten für Sozialleistungsempfänger*innen geführt. Auch die Berufungsverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht waren weitüberwiegend für die Mandatschaft der Kanzlei Audörsch erfolgreich und die Revision zum Bundessozialgericht wurde jeweils nicht zugelassen. Der Kreis Nordfriesland hatte mehrere sog. Nichtzulassungsbeschwerden erhoben. Auch dort scheiterte der Kreis Nordfriesland.
Lesen Sie hier exemplarisch eine Entscheidung des Bundessozialgericht, mit dem der Antrag auf Zulassung der Revision abgelehnt wurde.