Therapie statt Strafe – die ungeklärte Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse steht einer Zusicherungsverpflichtung nicht entgegen!

Auch das Sozilagericht Kiel hat eine Krankenkasse aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit durch die Anwaltskanzlei Audörsch einstweilen verpflichtet, die Zusicherung für die Kostenübenahme zur Durchführung einer stationären Entwöhnungstherapie zu erteilen.

Lesen Sie nachfolgend die vollständige Entscheidung des Sozialgeichts Kiel vom 15.07.2024 (S 8 KR 7/24 ER):

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