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- Auch bei übergegangenen Ansprüchen gem. § 116 SGB X bleibt es bei den Anforderungen der zivilrechtlichen Grundsätze an die Beweis- und Darlegungslast.
- (Kein Titel)
- Der Freispruch wegen Notwehr (§ 32 StGB) hat auch in der 2. Instanz Bestand.
- Die Behörde kann noch immer nicht einfach vortragen, sie hätte ein Fax nicht erhalten!
- Kostentragung durch die Behörde für eine Untätigkeitsklage
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Daily Archives: 9. Januar 2025
Die Behörde kann noch immer nicht einfach vortragen, sie hätte ein Fax nicht erhalten!
Durch Beschluss vom 02.01.2025 hat das Sozialgericht Hamburg abermals bestätigt, dass es für die Behörde nicht ausreichend ist, einfach zu behaupten, dass ein Fax nicht bei der Behörde eingegangen sei. Insoweit hat das Gericht in seiner Entscheidung auf die bereits … Weiterlesen
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Kostentragung durch die Behörde für eine Untätigkeitsklage
Die Behörde hat auch dann die Kosten für eine Untätigkeitsklage zu tragen, wenn zwar vorgetragen wird, dass eine Überlastung wegen zahlreicher Gerichtsverfahren vorliegen würde, aber es sich nicht nur um eine vorübergehende Überlastung handelt, da in diesem Falle strukturelle Entlastungsmaßnahmen … Weiterlesen
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