Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgericht vom 24.03.2026 (Az. B 2 U 19/23 R) bringt Bewegung in das Berufskrankheitenrecht: Erstmals steht im Raum, dass eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) auch bei Leichenumbettern als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann.
Der Kläger hatte über Jahre hinweg Weltkriegstote exhumiert und identifiziert – eine Tätigkeit mit enormer psychischer Belastung. Dennoch lehnten die Vorinstanzen eine Anerkennung ab. Das Bundessozialgericht sah das anders: Es hob die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück.
Besonders brisant: Das Gericht betont, dass es nicht allein auf die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung ankommt. Entscheidend ist vielmehr, ob Beschäftigte – wie bereits bei Rettungssanitätern anerkannt – typischerweise einem erhöhten Risiko traumatisierender Ereignisse ausgesetzt sind. Sollte dies auch für Leichenumbetter gelten, könnte PTBS künftig als Berufskrankheit anerkannt werden.