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Kein Aprilscherz, sondern mit Humor: Statt Doppelbett lediglich zwei nicht verbundene Einzelbetten – kein Reisemangel

Die Entscheidung des AG Mönchengladbach (Urt. v. 25.04.1991 – 5a C 106/91) zeigt eindrucksvoll, dass auch die Ziviljustiz bisweilen mit einer gewissen Portion Realitätssinn – und ja, auch Humor – arbeitet. Der Kläger hatte eine Pauschalreise gebucht und statt eines … Weiterlesen

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