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- Auch bei übergegangenen Ansprüchen gem. § 116 SGB X bleibt es bei den Anforderungen der zivilrechtlichen Grundsätze an die Beweis- und Darlegungslast.
- (Kein Titel)
- Der Freispruch wegen Notwehr (§ 32 StGB) hat auch in der 2. Instanz Bestand.
- Die Behörde kann noch immer nicht einfach vortragen, sie hätte ein Fax nicht erhalten!
- Kostentragung durch die Behörde für eine Untätigkeitsklage
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Author Archives: westkuestenanwalt
Auch bei übergegangenen Ansprüchen gem. § 116 SGB X bleibt es bei den Anforderungen der zivilrechtlichen Grundsätze an die Beweis- und Darlegungslast.
Insoweit hat der BGH folgendes entschieden: Sozialrechtliche Anforderungen an das Abrechnungssystem zwischen Kranken-häusern und gesetzlichen Krankenkassen sowie sozialrechtliche Anforderungenan die Datenübermittlung, Prüfung von Rechnungen und Zahlungspflichten derKrankenkassen rechtfertigen keine Abweichung von den zivilrechtlichen Grund-sätzen der Darlegungs- und Beweislast beim Regress … Weiterlesen
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Die Verlegung eines Strafgefangenen aus einer sozialtherapeutischen Anstalt kann die Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen. Dieses hat das Bundesverfassungsgericht am 16.10.2024 festgestellt: (Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines nach Ablauf einer gerichtlichen Äußerungsfrist eingegangenen Schreibens; kein Verschulden … Weiterlesen
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Der Freispruch wegen Notwehr (§ 32 StGB) hat auch in der 2. Instanz Bestand.
Aufgrund der erfolgreichen Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Audörsch wurde eine Person wegen einer Notwehrlage am 18.04.2024 freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Auch nach einer ausführlichen Vernehmung des vermeintlich Geschädigten durch den Verteidiger Dirk Audörsch nahm die … Weiterlesen
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Die Behörde kann noch immer nicht einfach vortragen, sie hätte ein Fax nicht erhalten!
Durch Beschluss vom 02.01.2025 hat das Sozialgericht Hamburg abermals bestätigt, dass es für die Behörde nicht ausreichend ist, einfach zu behaupten, dass ein Fax nicht bei der Behörde eingegangen sei. Insoweit hat das Gericht in seiner Entscheidung auf die bereits … Weiterlesen
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Kostentragung durch die Behörde für eine Untätigkeitsklage
Die Behörde hat auch dann die Kosten für eine Untätigkeitsklage zu tragen, wenn zwar vorgetragen wird, dass eine Überlastung wegen zahlreicher Gerichtsverfahren vorliegen würde, aber es sich nicht nur um eine vorübergehende Überlastung handelt, da in diesem Falle strukturelle Entlastungsmaßnahmen … Weiterlesen
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Therapie statt Strafe – die ungeklärte Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse steht einer Zusicherungsverpflichtung nicht entgegen!
Auch das Sozilagericht Kiel hat eine Krankenkasse aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit durch die Anwaltskanzlei Audörsch einstweilen verpflichtet, die Zusicherung für die Kostenübenahme zur Durchführung einer stationären Entwöhnungstherapie zu erteilen. Lesen Sie nachfolgend die vollständige Entscheidung des Sozialgeichts Kiel vom 15.07.2024 … Weiterlesen
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Therapie statt Strafe – Zuständigkeit gem. § 14 SGB IX?
Durch einem weiteren Beschluss des Sozialgerichts Hamburg konnte erfolgreich durch die Anwaltskanzlei Audörsch erstritten werden, dass die Krankenkasse einstweilen verpflichtet wurde, die Kostenübernahme für eine stationäre Entwöhnungsbehandlung zuzusichern. Lesen Sie nachfolgend die vollständige Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg vom 09.05.2024 (s … Weiterlesen
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Therapie statt Strafe oder wer muss die Kosten einer Drogentherapie für § 35 BtMG übernehmen?
Die strafrechtlich versierte Anwaltskanzlei Audörsch verteidigt zwar auch bereits im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), um die Voraussetzungen des § 35 BtMG (Therapie stat Strafe) zu schaffen, jedoch fehlt es oftmals an einer Kostenzusage für die Übernahme der Therapiekosten. Als Fachanwalt für Sozialrecht … Weiterlesen
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Die Anwaltskanzlei Audörsch ist auch vor dem Bundessozialgericht erfolgreich!
Die Anwaltskanzlei Audörsch hatte erfolgreich eine Vielzahl von Verfahren gegen den Kreis Nordfriesland wegen der Höhe der Unterkunftskosten für Sozialleistungsempfänger*innen geführt. Auch die Berufungsverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht waren weitüberwiegend für die Mandatschaft der Kanzlei Audörsch erfolgreich und die Revision … Weiterlesen
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