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- Auch bei übergegangenen Ansprüchen gem. § 116 SGB X bleibt es bei den Anforderungen der zivilrechtlichen Grundsätze an die Beweis- und Darlegungslast.
- (Kein Titel)
- Der Freispruch wegen Notwehr (§ 32 StGB) hat auch in der 2. Instanz Bestand.
- Die Behörde kann noch immer nicht einfach vortragen, sie hätte ein Fax nicht erhalten!
- Kostentragung durch die Behörde für eine Untätigkeitsklage
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Kara Kitchen bei SGB II (Hartz IV) Zahlung in… Archiv
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Monthly Archives: Januar 2016
Festsetzung von Zwangsgeld gegen Leistungsträger SGB II (Hartz IV)
Da der Kreis Nordfriesland bisher zwei Beschlüsse des Sozialgerichts Schleswig nicht umsetzen wollte, hat das Gericht nunmehr Zwangsgeld in Höhe von insgesamt € 2.000,00 gegen den Kreis auf Antrag durch die Anwaltskanzlei Audörsch festgesetzt. Es bleibt nunmehr weiter die Umsetzung … Weiterlesen
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Fortbildungen 2. Halbjahr 2016
Zum Sozialrecht werden auch im zweiten Halbjahr diverse Fortbildungen für die Soziale Arbeit von Dirk Audörsch angeboten. Diese befinden sich jedoch noch in der Vorbereitung. In Kürze finden Sie hier weitere Informationen.
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Ab 17.11.2025 neue Kanzleianschrift: Bismarckstraße 46 24943 Flensburg Telefon 0461–500 860 20 Rechtsanwalt Dirk Audörsch ist als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit als Strafverteidiger und als Fachanwalt für Sozialrecht im Rahmen von sozialrechtlichen Fragestellungen tätig. Im Strafrecht steht Ihnen 24-Stunden bei … Weiterlesen
SGB II (Hartz IV) Zahlung in Nordfriesland
Nach dem der zuständige Leistungsträger (Kreis Nordfriesland) nach mehrfachen Aufforderungen durch die Anwaltskanzlei Audörsch eine gerichtliche Entscheidung nicht vollständig umgesetzt hatte, wurde auf Antrag der Kanzlei nunmehr ein Zwangsgeld bis zu € 1000,00 von dem Sozialgericht in Schleswig angedroht, sofern … Weiterlesen
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