Da der Kreis Nordfriesland bisher zwei Beschlüsse des Sozialgerichts Schleswig nicht umsetzen wollte, hat das Gericht nunmehr Zwangsgeld in Höhe von insgesamt € 2.000,00 gegen den Kreis auf Antrag durch die Anwaltskanzlei Audörsch festgesetzt. Es bleibt nunmehr weiter die Umsetzung abzuwarten. Die Beschlüsse zur Festsetzung von Zwangsgeld finden Sie hier und hier.
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