Festsetzung von Zwangsgeld gegen Leistungsträger SGB II (Hartz IV)

Da der Kreis Nordfriesland bisher zwei Beschlüsse des Sozialgerichts Schleswig nicht umsetzen wollte, hat das Gericht nunmehr Zwangsgeld in Höhe von insgesamt € 2.000,00 gegen den Kreis auf Antrag durch die Anwaltskanzlei Audörsch festgesetzt. Es bleibt nunmehr weiter die Umsetzung abzuwarten. Die Beschlüsse zur Festsetzung von Zwangsgeld finden Sie hier und hier.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar