Kosten der Unterkunft – Mietgrenze – bei Hartz IV – SGB II – SGB XII in Nordfriesland

In einem aktuellen Urteil hat das Sozialgericht in Schleswig am 26.10.2016 wieder entschieden, dass der Kreis Nordfriesland nicht über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger verfügt, so dass die Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 13.05.2016 weiter bestätigt wurde. Lesen Sie die vollständige Entscheidung, die von der Anwaltskanzlei Audörsch erstritten wurde, hier.

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