In einem aktuellen Urteil hat das Sozialgericht in Schleswig am 26.10.2016 wieder entschieden, dass der Kreis Nordfriesland nicht über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger verfügt, so dass die Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 13.05.2016 weiter bestätigt wurde. Lesen Sie die vollständige Entscheidung, die von der Anwaltskanzlei Audörsch erstritten wurde, hier.
November 2016 M D M D F S S 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 -
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