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Aktuelle Beiträge
- Auch bei übergegangenen Ansprüchen gem. § 116 SGB X bleibt es bei den Anforderungen der zivilrechtlichen Grundsätze an die Beweis- und Darlegungslast.
- (Kein Titel)
- Der Freispruch wegen Notwehr (§ 32 StGB) hat auch in der 2. Instanz Bestand.
- Die Behörde kann noch immer nicht einfach vortragen, sie hätte ein Fax nicht erhalten!
- Kostentragung durch die Behörde für eine Untätigkeitsklage
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Kara Kitchen bei SGB II (Hartz IV) Zahlung in… Archiv
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Daily Archives: 29. Mai 2017
Erfolgsaussicht bei Kosten der Unterkunft (Miethöhe) in Flensburg
Das Sozialgericht in Schleswig hat dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für ein Eilverfahren bewilligt, obgleich die Stadt Flensburg der Auffassung ist, über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung seiner Mietobergrenze zu verfügen. Denn das Sozialgericht in Schleswig hält die Auffassung der Anwaltskanzlei Audörsch … Weiterlesen
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Vorläufige vs. endgültige Bewilligung (bei Hartz IV)
Das Jobcenter hat in einem Bescheid ausdrücklich zu benennen, dass die Bewilligung vorläufig erfolgt. Wenn diese Klarheit nicht deutlich wird, ist eine Rücknahme nur gemäß § 45 SGB X möglich. Sofern der Sachverhalt für eine solche Rücknahme nicht von der … Weiterlesen
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