In einem Beschluss hat das Sozialgericht in Hamburg das Jobcenter zur Kostentragung verpflichtet, soweit ein Verfahren wegen der verweigerten Akteneinshct geführt wurde, da die Akteneinsicht im Rahmen des effektiven Rechtsschutzes eine herausragende Bedeutung hat.
Lesen Sie hier die vollständigen Gründe des Beschlusses vom 11.06.2018
(Aktenzeichen: S 55 AS 2991/16)