Der Kreistag in Nordfriesland hat am 19.05.2017 zwar neue Mietobergrenzen, d.h. die Grenze, bis zu der die Mietkosten vom Sozialzentrum übernommen werden, beschlossen, jedoch hält der „Westenküstenanwalt“ auch diese Werte für zu niedrig und geht davon aus, dass diese Werte einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden. Die aktuellen Mietobergrenzen des Kreises finden Sie hier. Insbesondere dürften diese Werte für Husum, Sylt und St. Peter-Ording zu niedrig sein. Aber auch im übrigen Kreisgebiet gibt es kaum Wohnraum zu diesen Vorgaben, so dass auch für das restliche Kreisgebiet diese Werte zu niedrig sind.
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- Auch bei übergegangenen Ansprüchen gem. § 116 SGB X bleibt es bei den Anforderungen der zivilrechtlichen Grundsätze an die Beweis- und Darlegungslast.
- (Kein Titel)
- Der Freispruch wegen Notwehr (§ 32 StGB) hat auch in der 2. Instanz Bestand.
- Die Behörde kann noch immer nicht einfach vortragen, sie hätte ein Fax nicht erhalten!
- Kostentragung durch die Behörde für eine Untätigkeitsklage
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