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Aktuelle Beiträge
- Terminsgebühr für eine Untätigkeitsklage nach angenommenem Anerkenntnis – Beschluss vom 06.11.2020 – Sozialgericht Schleswig
- Wirkung der Kostensenkungsaufforderung (SGB II – Hartz 4) bei einer zwischenzeitlich deutlichen Erhöhung der Unterkunftskosten – Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Urteil vom 23.10.2020 [nicht rechtskräftig]- Aktenzeichen L 3 AS 116/17
- Beschlussvorlage für die Aktualisierung der Mietobergrenzen (Mietkosten) in Nordfriesland für Menschen im Leistungsbezug gem. SGB II (Hartz 4) und SGB XII zum 01.01.2021.
- Das Konzept des Kreises Dithmarschen zur Ermittlung der Mietobergrenze (Miethöhe gem. SGB II [Hartz IV]) aus dem Jahre 2015 hält einer gerichtlichen Prüfung durch das Landessozialgericht nicht stand!
- „Was lange währt, wird endlich gut …“ Das LSG Hamburg verplichtete das Jobcenter Hamburg am 27.02.2020 über einen Überprüfungsantrag vom 16.12.2010 zu entscheiden.
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Tagesarchiv: 18. Oktober 2019
Auch das Konzept des Kreises Nordfriesland, welches seit dem 01.07.2015 gilt, hält einer fundierten, gerichtlichen Prüfung des Sozialgerichts in Schleswig nicht stand:
Bereits am 05.06.2019 verhandelten die Kammer 1 und 9 des Sozialgerichts Schleswig über insgesamt 18 Klagen.Die Entscheidungen wurden zwar zeitnah gefällt, jedoch wurden die Urteile vollständig begründet erst in der 42. Kalenderwoche 2019 zugestellt. Alle Verfahren wurden durch die Rechtsanwaltskanzlei … Weiterlesen
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