Kostentragung bei Untätigkeit der Behörde

Der Leistungsträger gemäß SGB II (Hartz IV) muss auch dann die Kosten für eine Untätigkeitsklage tragen, wenn er zwar nach einer Antragstellung des Leistungsberechtigten noch Ermittlungen anstellen muss, diese Ermittlungen jedoch länger als sechs Monate unterlässt.

Lesen Sie hier die vollständige Beschlussbegründung vom 29.12.2016 des SG Schleswig.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Kosten der Unterkunft – Mietgrenze – bei Hartz IV – SGB II – SGB XII in Nordfriesland

In einem aktuellen Urteil hat das Sozialgericht in Schleswig am 26.10.2016 wieder entschieden, dass der Kreis Nordfriesland nicht über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger verfügt, so dass die Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 13.05.2016 weiter bestätigt wurde. Lesen Sie die vollständige Entscheidung, die von der Anwaltskanzlei Audörsch erstritten wurde, hier.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Hartz IV Miethöhe (Kosten der Unterkunft) in Nordfriesland

Am 13.05.2016 hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in fünf Entscheidungen festgestellt, dass der Kreis Nordfriesland wohl nicht bis 2011 (und wohl auch darüber hinaus) über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Höhe der Kosten der Unterkunft im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verfügt hat. Daher hat das Gericht entschieden, dass die Mietkosten im Sinne der Tabelle zum Wohngeldgesetz zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10% zu übernehmen sind.

Im Wesentlichen wird in dem Konzept des Kreises die Insel Sylt nicht hinreichend berücksichtigt. Auch die Art und Weise der Berücksichtigung von Bestandsmieten (bereits vermietet) und Angebotsmieten (Anzeigen) in dem Konzept erntet Kritik durch das Gericht. Zwar wurde die Revision zum BSG nicht zugelassen, jedoch wurde von dem Kreis Nordfriesland die Zulassung der Revision beantragt. Damit sind die Entscheidungen gegenwärtig noch nicht rechtskräftig. Die Anwaltskanzlei geht aber davon aus, dass die Revision mangels Erfolgsaussicht nicht zugelassen wird.

Sollte der Kreis Nordfriesland auch nicht Ihre tatsächliche Miete als Hartz-IV-EmpfängerIn übernehmen, so nehmen Sie gerne mit der Kanzlei Kontakt auf.

Exemplarisch finden Sie eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 13.05.2016 (Az.: L 3 AS 126/13) hier.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Auch wenn eine (Sexual-)Partnerschaft vorliegen sollte, so reicht dieses für die Annahme einer Einstandsgemeinschaft nicht aus.

Am 19.09.2016 hat das Sozialgericht Hamburg in einem gerichtlichen Eilverfahren, welches von der Anwaltskanzlei erfolgreich geführt wurde, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hergestellt, da das Jobcenter Hamburg weitere Anhaltspunkte, die für das Vorliegen einer Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft sprechen könnten, nicht ausreichend ermittelt hatte.

Lesen Sie hier den vollständigen Entscheidungstext.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Eheähnliche oder Bedarfsgemeinschaft (Hartz IV)

Das Sozialgericht Schleswig hat in einem Beschluss vom 26.04.2016 (S 16 AS 48/16 ER) nach Unterstützung durch die Anwaltskanzlei Audörsch erfreulich dargelegt, wann erst eine sog. Bedarfsgemeinschaft anzunehmen ist. Hierbei wurde ausführlich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingegangen und klargestellt, dass ein „strenger Maßstab“ anzulegen ist. Denn „Hintergrund des Anlegens eines solchen strengen Maßstabes – dass innerhlab einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft eine Verpflichtung empfunden wird, ähnlich wie Ehegatten auch im Sinne gegenseitiger Unterhaltsleistungen füreinander einzustehen – ist der, dass beim Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft weitreichende rechtliche Einstandspflichten statuiert werden, die Partner bislang bewusst nicht durch eine Eheschließung eingegangen sind.“ Mehr zu dieser Entscheidung lesen Sie hier.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Sozialleistungen für EU-BürgerInnen

Seit Jahren ist der Anspruch für EU-BürgerInnen auf Sozilalleistungen wegen dem Ausschusstatbestand von § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II (Hartz IV) streitig. Auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 03.12.2015 (B 4 AS 44/15 R) hat nicht zu einer einheitlichen Rechtsprechung bzw. Umsetzung durch die Instanzgerichte geführt. Einen interessanten Lösungsweg zeigt das SG Hamburg auf, in dem es § 43 SGB I anwendet, d.h. den Leistungsträger zur Leistungserbringung vorläufig verpflichtet, bei dem zuerst ein Antrag gestellt wurde. … die Entscheidung finden Sie hier

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Festsetzung von Zwangsgeld gegen Leistungsträger SGB II (Hartz IV)

Da der Kreis Nordfriesland bisher zwei Beschlüsse des Sozialgerichts Schleswig nicht umsetzen wollte, hat das Gericht nunmehr Zwangsgeld in Höhe von insgesamt € 2.000,00 gegen den Kreis auf Antrag durch die Anwaltskanzlei Audörsch festgesetzt. Es bleibt nunmehr weiter die Umsetzung abzuwarten. Die Beschlüsse zur Festsetzung von Zwangsgeld finden Sie hier und hier.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Fortbildungen 2. Halbjahr 2016

Zum Sozialrecht werden auch im zweiten Halbjahr diverse Fortbildungen für die Soziale Arbeit von Dirk Audörsch angeboten. Diese befinden sich jedoch noch in der Vorbereitung. In Kürze finden Sie hier weitere Informationen.

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Rechtsanwalt

Dirk Audörsch

ist als

Fachanwalt für Strafrecht 

bundesweit als Strafverteidiger  und als

Fachanwalt für Sozialrecht

im Rahmen von sozialrechtlichen Fragestellungen tätig.

Im Strafrecht steht Ihnen 24-Stunden bei einer Festnahme und Durchsuchung nachfolgende Notfallnummer zur Verfügung:

0176 – 219 255 40

In allen anderen Fällen unter:

Bismarckstraße 46

24943 Flensburg

Telefon 0461–500 860 20.

Für die erste Kontaktaufnahme steht Ihnen im Übrigen das nachfolgende Kontaktformular zur Verfügung:

← Zurück

Vielen Dank für deine Antwort. ✨

 

Hier finden Sie Weiterleitungen zu kostenlosen Rechtsprechungsdatenbanken:

BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/index.php

Rechtsprechungsdatenbanken bzw. Gerichtsdatenbanken zum Sozialrecht:

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen

https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/7hn/page/bsjrsprod.psml/js_peid/Suchportlet1?action=portlets.jw.MainAction&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtree&p1=bsg

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

SGB II (Hartz IV) Zahlung in Nordfriesland

Nach dem der zuständige Leistungsträger (Kreis Nordfriesland) nach mehrfachen Aufforderungen durch die Anwaltskanzlei Audörsch eine gerichtliche Entscheidung nicht vollständig umgesetzt hatte, wurde auf Antrag der Kanzlei nunmehr ein Zwangsgeld bis zu € 1000,00 von dem Sozialgericht in Schleswig angedroht, sofern die Leistungen nicht vollständig bis zum 04.01.2016 an die Mandantin ausgekehrt wurden. Az.: S 16 AS 288/15 ER vom 30.12.2015.pdf

Veröffentlicht unter Allgemein | 1 Kommentar